Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, welche einen entsprechenden Gegenstand haben, und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.