Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Prokura › … › Sachliche Erweiterung Prokura
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Betriebsvorrichtungen auf gesellschaftseigenen oder fremden Grundstücken und Gebäuden, die Beteiligung an Handelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die gesellschaftseigene oder fremde Grundstücke und Gebäude verwalten und bewirtschaften, insbesondere die Übernahme der Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters in Personenhandelsgesellschaften mit solchem Unternehmensgegenstand sowie der Kauf, das Verwalten und der Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmen; Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.