Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Entwicklung, Produktion und Verwertung von audio- und audiovisuellen Medienprodukten sowie die Consulting-, Management- und/oder Beratungstätigkeit in allen derartigen Produktionen unterfallenden Bereichen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Betreuung und Vermittlung von Künstlern sowie die Organisation und Durchführung von Events.