Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes und der Umwelt. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Entwicklung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Umweltbewusstsein und Umweltschutz in verschiedenen Formaten für verschiedene Altersgruppen, Aufklärung, sowie Bereitstellung von Handlungswissen im Bereich Umweltschutz und Umweltbewusstsein, Förderung und Durchführung von Projekten und Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Initiativen, Aktionen und Kampagnen zur Förderung des Bewusstseins für Umweltschutz und nachhaltige Verhaltens- und Einstellungsänderungen im Bereich Umwelt.