Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Durchführung von Seminaren, Trainings, Coachings und vergleichbaren Maßnahmen auf den Gebieten Recht, Steuern, Bilanzierung, Betriebs- und Volkswirtschaft sowie verwandten Gebieten (- insbesondere in englischer Sprache mit der Zielgruppe ausländische Führungs- und Fachkräfte, Investoren und Aufsichtsräte).