Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung von Gesellschaften und Unternehmen im Inland und im Ausland (Beteiligungsunternehmen), der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im Inland und im Ausland, die Übernahme der Geschäftsführung an solchen Gesellschaften und Unternehmen, die Unterstützung dieser Gesellschaften und Unternehmen mit Management- und Beratungsleistungen sowie die Förderung des Zweckes solcher Gesellschaften und Unternehmen und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.