Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Beratungsdienstleistungen in Bezug auf Technologievertriebe, Computersysteme, Software sowie die Unternehmensberatung, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung; der internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen und Anlagen sowie Waren für den täglichen Gebrauch, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen.