Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, b) das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, c) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c GewO, d) die Verwaltung eigenen Vermögens sowie e) die Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie Produktentwicklung und Handel mit Waren aller Art.