Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Maklertätigkeit zur Vermittlung von Immobilien aller Art (Veräußerung und Vermietung) gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO und alle damit zusammenhängenden begleitenden und beratenden Tätigkeiten, ferner die Vermittlung von Finanzierungen gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie An- und Verkauf von Immobilien nebst deren Verwaltung.