Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere der An- und Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art, sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die sich mit dem An- und Verkauf, der Vermietung und Verwaltung von Immobilien befassen, sowie die langfristige Beteiligung an Gesellschaften jeder Rechtsform im In- und Ausland.