Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
a) Die Entwicklung, Förderung sowie die Verbesserung und Implementierung zukunftsorientierter Geschäftsmodelle, insbesondere im digitalen Bereich; b) Die Unternehmensberatung und Erbringung von Interims-Management-Dienstleistungen; c) Die Gründung, der Erwerb oder die Beteiligung anderer Unternehmen im In- und/oder Ausland und gleichgültig in welcher Rechtsform sowie die Führung der Geschäfte anderer Unternehmen für deren Rechnung und eigene Geschäfte durch andere Unternehmen führen zu lassen.