Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Das Betreiben einer Kfz-Werkstatt, insbesondere die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, der Handel mit Ersatzteilen, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art einschließlich der Im- und Export von Kraftfahrzeugen aller Art.