Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Import und Export sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere kosmetische Erzeugnisse, kosmetische Verpackungen und Rohstoffe zur Herstellung von Kosmetikartikel.