Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei Gesellschaften, die ihrerseits Gegenstände aller Art, insbesondere Immobilien zur gewerblichen Nutzung und Mobilien, wie Infrastruktureinrichtungen vermieten sowie eigene Vermietung vorgenannter Gegenstände und Vornahme von sämtlichen Geschäften, die geeignet sind, den Vermietungserfolg herbei zu führen, wie z.B. Abschluss von Kauf- und Erbbaurechtsverträgen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c GewO werden nicht ausgeübt