Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate, die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich wahrgenommen werden können.