Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Im- und Export von mechanischen und elektrischen Produkten, jeglichen Arten von Heizungs-, Entfeuchtungs- und Belüftungszubehör; die Erbringung von diesbezüglichen geschäftlichen und technischen Beratungsdienstleistungen.