Die Gesellschaft wird verpflichtet durch die gemeinsame Unterschrift von zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder durch die Einzelunterschrift des Delegierten des Verwaltungsrates. Falls der Verwaltungsrat nur aus einem Mitglied besteht, wird die Gesellschaft durch die Unterschrift des alleinigen Verwalters verpflichtet.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Ermittlung und Auswertung von und der Handel mit statistischem Datenmaterial im Gesundheits- und Medizinsektor, sowie die Erstellung gesundheitsökonomischer Expertisen und Analysen für alle Gruppen und Unternehmen innerhalb der EU. Zusätzlicher Gesellschaftszweck ist ferner die Beratung von Einzelpersonen, Berufsgruppen, Unternehmen, Kliniken sowie öffentlichen Auftraggebern zu Fragen der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik.