Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafteversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Einem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Bauteilen für die Elektrotechnik, Industrie- sowie Straßen- und wasserbautechnische Betriebe.