Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Die Erbringung von Beratungs-, Vermittlungs- und Serviceleistungen für Versicherungskunden über sämtliche Versicherungs- und Versicherungsanlageprodukte gemäß § 34 d GewO in Verbindung mit § 59 VVG, - die Entwicklung und der Vertrieb von Konzepten, Produkten, Dienstleistungen und Informationen über und für Private- und Selbständige Versicherungskunden, - die Erbringung von Beratungs-, Vermittlungs- und Serviceleistungen gemäß § 34 c GewO, - die Beteiligung an anderen Gesellschaften, -Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes sind von der Tätigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen.