Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere der An- und Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art, sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die sich mit dem An- und Verkauf, der Vermietung und Verwaltung von Immobilien befassen, sowie die langfristige Beteiligung an Gesellschaften jeder Rechtsform im In- Ausland.