Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen jeder Art.