Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Wartung, Reparatur, Modernisierung, Verarbeitung und der Neubau von Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen sowie sanitärer Anlagen und Einrichtungen, ferner Rohrreinigungs- und Kanaltechnik und der Handel und Vertrieb von Heizungs- und Klimaanlagen sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen.