Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von wissenschaftlichem Denken für Personen, die mit der Hilfe von wissenschaftlichen Methoden und Denkweisen Lösungsrichtungen finden können für ihre Herausforderungen. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Vereinigung von Wissen der Wirtschaft, der Beratungswelt und der Wissenschaft. Auch die wissenschaftliche Schulung und Ausbildung mit Hilfe von nationalem und internationalem wissenschaftlichen Wissen soll gefördert werden, beispielsweise durch die Organisierung von Expertenkreisen. Ebenso wird auch die Möglichkeit zur Ausführung von wissenschaftlicher Ausbildung angeboten durch die Unterstützung von (teilweise) organisationsweiter Ausführung von wissenschaftlichen Denken und Arbeitsweisen, z. B. durch wissenschaftliche Organisationsschulungen. Ferner wird die Unterstützung von Investitionen geboten, die der Verbesserung der Bedingungen des wissenschaftlichen Unterrichts oder Denken dienen, beispielsweise in wissenschaftliche Schulen oder wissenschaftliche Programme.