Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet, in lokalen Netzen oder alleinstehend sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich sowie im Bereich IT-unterstützter Prozesse im Internet, in lokalen Netzen oder alleinstehend. Weiterer Gegenstand ist der nationale und internationale Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere der Handel über das Internet.