Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel, Aufbau, Betrieb und Planung von Telekommunikations- und optischen Netzen und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen, Vertretung und Ermittlung derselben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, gesetzlich zulässigen Tätigkeiten.