Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(a) die Beratung von Immobilieninvestoren, -entwicklern und -betreibern, (b) die Vermittlung von Immobilien- und Unternehmensfinanzierungen, (c) die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, (d) die Beratung von Ärzten, e) die Vermittlung von Zahnarztpraxen, (f) die Vermittlung von Finanzierungen für Ärzte.