Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Logistikdienstleistungen sowie Dienstleistungen in und um Gebäuden. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ählichen Unternehmen zu beteilige. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.