Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Jeder Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets allein zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Führung von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere eines Imbisses sowie der Vertrieb von Lebensmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, ferner der Großhandel sowie der Im- und Export von Textilien und der Handel mit Textilien, Metallen, Elektrogeräten, Computern sowie Hard- und Software, EDV-Zubehör und Heizungsrohren.