Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(a) Handels- und sonstige Vertriebsaktivitäten im Bereich von elektronischen Melde-, Warn- und Rettungssystemen aller Art sowie im Bereich von medizinischen Systemen und im Bereich von Brandschutzartikeln, (b) die zentrale Übernahme und Weiterleitung sowie Organisation elektronisch übermittleter Notrufe und Warnhinweise, (c) die Vermittlung von Haus-, Transport- und anderen Serviceleistungen. Die Gesellschaft darf zu (a), (b) und (c) jeweils alle Geschäfte betreiben, die mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängen, insbesondere auch Beratungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.