Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Beratung von Unternehmen, Organisationen und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts in Fragen der Organisation und Informatik, insbesondere Beratung in den Bereichen Strategie, Technologie, Verfahrensprozesse sowie Change Management.