Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen jeglicher Art, die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen sowie das Schadensmanagement. Die Vermittlung und Beratung zu allen Geschäften, die hiermit in Zusammenhang stehen (einschließlich Finanzgeschäften), sofern die Vermittlung und Beratung hierzu keine Genehmigung erfordert.