Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Gegenstand
Entwicklung von Software insbesondere für das Personalwesen und Vertrieb ebendieser im In- und Ausland. Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Stellenbewertung und -beschreibung, Vergütungsmanagement, Organisations- und Personalentwicklung sowie analytische Personalführung. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Dienstleistungen erbringen, die die oben genannten Gesellschaftszweck förderlich und dienlich sind.