Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Online-Handelsgeschäfte, die Erstellung von EDV-Systemen zur Organisation und Abwicklung des Online-Handels und damit verbundener Online-Zahlungen, ferner die Management- und IT-Beratung.