Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der CONFIDIS Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.