Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energieerzeugung, insbesondere als Komplementärin und die Ausübung der Geschäftsführung als Komplementär inklusiver aller Handlungen, die zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien notwendig und sinnvoll sind. Dazu gehört auch die Verwaltung der Nebenanlagen und Grundstücke, die Verwaltung oder Aufnahme notwendiger Finanzierungen, der Abschluss von Stromvermarktungsverträgen und ähnliches.