Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Förderung und Organisation des interkulturellen Austauschs zwischen Asien und Europa im geschäftlichen Bereich, die Durchführung entsprechender Veranstaltungen und die Betreuung messeaktiver Unternehmen in Asien und Europa sowie die Geschäftsberatung für asiatische und europäische Unternehmen und damit zusammenhängender Businessservice, ferner die Organisation und Vermittlung von Reiseveranstaltungen sowie der Groß- und Einzelhandel mit und der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Souvenirs. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.