Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen einschließlich Bausparverträgen sowie von Edelmetallen. Das Internet-Marketing, die Vermittlung von IT, Soft- und Hardware sowie von Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Telekommunikation und der Touristik, sowie Seminar- und Weiterbildungsangebote, die ganz oder überwiegend online stattfinden.