Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing, Vertrieb, Import und Export von Maschinen aller Art, insbesondere von Getrieben, Windkraftgetrieben und Windkraftanlagen und Antriebsmaschinen und Teilen davon, sowie die Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich von Getrieben, Windkraftgetrieben und Windkraftanlagen und Antriebstechnik.