Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Planung, Konzeption und Durchführung von Eventveranstaltungen verschiedener Arten (Hochzeiten, Jubiläen, Feste, Schulungen, Seminaren, Konferenzen, Tagungen, Reise- und Werbeveranstaltungen) für Firmen und Privatpersonen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Erbringung und Vermittlung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Ebenso die Online Eventreservierung & Ticketing und das Teilnehmermanagement und Eventvermarktung.