Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder von einem Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis sowie im Hinblick auf die Mehrfachvertretung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Der Handel, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen; die Planung und Durchführung von Bauvorhaben als Projektentwickler/Bauträgergesellschaft/Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen und fremden Namen für eigene und fremde Rechnung. Der Erwerb von Grundstücken zum Zwecke der Entwicklung, Bebauung und Weiterveräußerung oder zur zwischenzeitlichen Vermietung oder Verpachtung; der Erwerb und Handel und/oder die Herstellung von eigenen Immobilien zum Zwecke der Vermietung und/oder Weiterveräußerung sowie alle den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Tätigkeiten.