Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beratung und Erstellung von Machbarkeitsstudien, insbesondere Beratung und Unterstützung von Im- und Exporttätigkeiten, allgemeine technische Beratung, unterstützende Dienste für Messebesucher, Unternehmensberatung, Beratung bei Investitionen in Deutschland und Europa sowie Anwerbung von ausländischen Investoren für Investitionen in Deutschland und Europa, Vermittlung und Beratungsdienstleistungen bei An- und Verkäufen von Industrieprodukten und der eigene An- und Verkauf von Industrieprodukten.