Die Gesellschaft wird durch die Gesellschafter oder einen Dritten als Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Gesellschafter oder Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Gesellschafter als Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten, wenn die Gesellschafter nicht mehrere oder einzelne Geschäftsführer zur Einzelvertretung ermächtigen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Das Ausführen von Maurerarbeiten sowie Betonbau.