Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erfindung, Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und begleitende Dienstleistungen für Geschäftsanwendungen und EDV-Programmen, insbesondere mobiler Anwendungen und SmartPhone Apps, für eigene Zwecke sowie im Kundenauftrag und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften sowie die Übernahme der Verwaltung und der persönlichen Haftung für Gesellschaften mit vorgenanntem Zweck.