Die Gesellschaft wird durch den oder die Geschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Ge-schäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Be-schränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung in den Bereichen Vertrieb, Strategie, Finanzierung und Marketing, Übernahme von Interimsmanagement und Coaching, vorrangig für Jungunternehmer und Start-Up-Unternehmen.