Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Durchführung von genehmigungsfreien Arbeiten bei der Errichtung von Bauvorhaben, die Verlegung von Bodenbelägen, die Raumausstattung, die Durchführung von Reinigungsarbeiten an und in Gebäuden, der Handel mit Waren, insbesondere Baustoffen sowie der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien.