Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere in der Form von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften. Ferner ist die Gestellung von Personal, in Form von Beirats- oder Beratermandanten möglich. Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG sowie andere nach § 32 KWG erlaubnispflichtige Geschäfte dürfen nicht betrieben beziehungsweise erbracht werden.