Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie das Veräußern von Immobilien, der Erwerb, der Besitz und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen, die Hingabe von Darlehen an und die Übernahme von Garantien und sonstigen Handlungen für Unternehmen, mit denen ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis besteht (jedoch unter Ausschluss von Bankgeschäften und Finanzdienstleitungen, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern, sowie von Geschäften, die einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen)