Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen und technischen Anlagen, elektronischen Produkten sowie Beschlägen, abgesehen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im oben angeführten Bereich, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung.