Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und die Übernahme der Geschäftsführung bei der Ries UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Ratingen, deren Gegenstand die Verwaltung von eigenem Vermögen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung ist.