Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 71757
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
K-Systems AG
b)
Hilden
Geschäftsanschrift:
Hofstraße 64, 40723 Hilden
c)
Die Produktion von Kunststoffartikel für die
Bereiche Automotive (Interieur und
Exterieur), Hausgeräteindustrie,
Medizintechnik sowie die Erbringung von
Beratungs- und Dienstleistungen für die
Kunststoffindustrie. Weiterhin wird das
Unternehmen Handel mit
Industrieprodukten für die vorgenannten
Bereiche betreiben.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt
sie die Gesellschaft allein. Bei mehreren
Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch
zwei gemeinsam oder durch eines zusammen
mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat
kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern
die Ermächtigung erteilen, die Gesellschaft stets
allein und oder bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften zugleich als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 2.
Alt. BGB
b)
Vorstand:
Ulrich, Peter, Wuppertal, *XX.XX.1953
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 29.11.2013
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13.01.2019 durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder
mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 12.550, Euro, zu
erhöhen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des
genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung
des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung
entsprechend anzupassen.
a)
13.01.2014
Pollmächer
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 13/17)
vom 01.02.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden.
a)
06.02.2017
Detlefsen
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 13/17)
vom 12.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft
Gesetzes aufgelöst.
a)
17.05.2017
Allwicher
Abruf vom 04.03.2024